Allgemeine Durchführungsbestimmungen
für die Teilnahme am RUBissimo-Run (Halbmarathon), RUB-Campuslauf (5 km), RUB 'n' Down (10 km) und RUB-Kids Run am 21. Juni 2015. Der Veranstalter ist die Ruhr-Universität Bochum, ausführende Stelle ist der Hochschulsport Bochum.
§ 1 Teilnahmebedingungen
Startberechtigungen erhalten folgende Anmelder/innen: RUB-Campuslauf (5 km): Jahrgang 2005 oder älter (SchülerInnen C); RUBissimo-Run (Halbmarathon): geboren Jahrgang 1999 oder älter (Jugend B); RUB 'n' Down (10 km): geboren Jahrgang 2001 oder älter; RUB-Kids Run Jahrgang 2006 oder jünger.
§ 2 Organisation – Sicherheitsmaßnahmen
Der Veranstalter gibt den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die einzelnen Organisationsmaßnahmen bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen oder Zuwiderhandlungen durch Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, die Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
§ 3 Anmeldung - Kosten
1. Die verbindliche Anmeldung ist per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet oder persönlich am Tag der Veranstaltung beim Veranstalter vorzunehmen. Die Kosten betragen für die Veranstaltungen pro Teilnehmer:
Lauf | Distanz | Startgebühr (bis 30.04/ bis 31.05/ bis 14.06) |
Nachmeldegebühr (optional) | |
RUB-Campuslauf | 5 km | 10€/12€/14€ | 5€ | |
RUBissimo-Run | 21 km | 15€/17€/19€ | 5€ | |
RUB 'n' Down | 10 km | 13€/15€/17€ | 5€ | |
RUB-Kids Run | 480m | 0€/0€/0€ | ||
Alle Angaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer |
2. Zahlungen erfolgen per Überweisung an den Zeitnehmer.
3. Bei Anmeldung am Veranstaltungstag sind die Kosten von 5€ (Nachmeldegebühr) plus Startgebühr des jeweiligen Laufes bar zu entrichten.
4. Anmeldungen, die nach Erreichen eines vom Veranstalter gesetzten Teilnehmer- oder sonstigen Limits, das entweder in der Ausschreibung des betreffenden Laufes bekannt gegeben oder vom Veranstalter nachträglich festgesetzt wird, werden nicht mehr angenommen.
5. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags bei Nichtantritt des Laufs.
§ 4 Durchführung
1. Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Prüfung der Startberechtigung eine Anmeldebestätigung und teilt ihm eine vorläufige Startnummer zu. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer vom Start auszuschließen oder zu disqualifizieren, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Altersangaben gemacht hat, er von dem DLV bzw. IAAF gesperrt ist und/ oder der Verdacht besteht, dass er nicht zugelassene Substanzen (Doping) zu sich genommen hat. Ebenfalls behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer aus der Veranstaltung zu nehmen, sollte die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung vorliegen.
2. Die dem jeweiligen Teilnehmer zugeteilte Startnummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
3. Die Teilnehmer haben sich am jeweiligen Veranstaltungstag spätestens 15 Minuten vor dem Start bei dem angegebenen Startpunkt einzufinden.
4. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (höhere Gewalt, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, wirtschaftliche Unterdeckung) abzusagen oder zu verlegen. Die Teilnehmer werden in diesem Fall unverzüglich, insbesondere unter der Internet-Adresse des Veranstalters www.rub.de/unirun, von der Absage unterrichtet. Bei Ausfall der Veranstaltung wird den Teilnehmern die geleistete Startgebühr unverzüglich zurückerstattet, dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt bzw. eines Umstandes, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter sind, neben der Rückerstattung entrichteter Teilnahmegebühren, Schadensersatzansprüche der gemeldeten Teilnehmer ausgeschlossen. Nach erfolgtem Start der Veranstaltung wird der Organisationsbeitrag, ungeachtet eines etwaig erforderlich werdenden Abbruches, nicht zurückerstattet.
§ 5 Datenerhebung, -weitergabe und Bildnisverwertung
1. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verarbeitung der vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung sowie für die Erstellung und Veröffentlichung von Sieger- und Ergebnislisten einschl. Auswertungen etc. ein.
2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die Präsentation der Veranstaltung in öffentlichen Medien erkennbar Fotos, Filmaufnahmen und Interviews gemacht werden, für die hinsichtlich der Nutzung kein Anspruch auf Vergütung besteht. Bei der Auswahl der Bild- und Tondarstellungen werden die Persönlichkeitsrechte geachtet und es werden keine Aufnahmen genutzt, die einzelne besonders unvorteilhaft darstellen. Auf die Nennung von Namen bei Fotos wird mit der Ausnahme von Siegern verzichtet. Der Teilnehmer hat das Recht zum schriftlichen Widerruf seiner Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter
3. Der Teilnehmer kann die Verarbeitung seiner persönlichen Daten gegenüber dem Veranstalter bei der Anmeldung und im Nachgang der Anmeldung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 6 Haftung
1. Sollte der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vornehmen oder die Veranstaltung absagen, besteht keine wie auch immer geartete Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Gleiches gilt für einen Fall höherer Gewalt. Im Übrigen wird auf § 4 Nr. 4 dieser Durchführungsbestimmungen verwiesen.
2. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht nur dann, wenn sie durch den Veranstalter, seine Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen mindestens durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
3. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Bediensteten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren.
4. Der Schadensersatzanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Veranstalter oder die o. g. Personen haben den Schaden vorsätzlich herbeigeführt.
5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers, einschließlich in Verwahrung gegebener Kleidungsstücke und -beutel.
6. Vorgenannte Haftungsbegrenzungen gelten nicht bezüglich Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Stand: 10. März 2015