Von der Chipkarte zur Servicekarte
Bereits 1997 wurde die Chipkarte im Rahmen des Pilotprojekts als Studierenden-Karte an der Ruhr-Universität eingeführt.
Studierendenausweis
Heute steht die Chipkarte allen Studierenden, auch Gast- und Zweithörern, auf Basis der Einschreibungsordnung zur Verfügung. Sie wird von der Hochschule für die Hochschule konzipiert, die Universitätsverwaltung und das Studentenwerk sind daran beteiligt. Mit der Ausweitung des Serviceangebots wurde auch der Funktionsumfang der Karte ständig erweitert. Die Karte ist für die Verwendung an der Universität, in Mensen und Cafeterien sowie im öffentlichen Nahverkehr bestimmt.
Bedienstetenausweis
Seit der Einführung von VSPL im Jahr 2008, welches nun sämtlich Studien- und Prüfungsleistungen effizient online verwaltet, gibt es die Chipkarte auch für Dozent/innen und Lehrbeauftragte an der RUB. Der Einsatz der Bedienstetenchipkarte wird durch eine spezielle Dienstvereinbarung geregelt.
RUBCard
Im Rahmen der Überarbeitung des Corporate Designs der Ruhr-Universität, welches auf der akademischen Jahresfeier 2009 vorgestellt wurde, haben der Studierendenausweis und der Bedienstetenausweis ein neues Gesicht bekommen. Mit der RUBCard für Bedienstete, Studierende und Besucher können sich nun alle als RUB-Mitglieder ausweisen und viele Dienstleistungen nutzen.
Ausgangslage
Bereits im Jahr 1992 wurde deutlich, dass manche Verwaltungsprozesse an der Ruhr-Universität nicht effektiv sind und unnötig viel Zeit und Ressourcen verschlingen. In Folge dessen wurden erste Ideen entwickelt, um die Einsatzmöglichkeiten fortschrittlicher Informationstechnologien auszuloten.
Das Hauptaugenmerk lag auf der Optimierung universitärer Prozesse. Vorrangiges Betätigungsfeld war dabei die Automatisierung solcher Prozesse, bei denen es in Stoßzeiten zu einer deutlichen Überlastung aller Beteiligter (Universitätsangestellter und Studierender) kam.
Einer der dazu zählenden Vorgänge war die Rückmeldung der ca. 31.000 Studierenden zweimal jährlich. Für die Studierenden ergaben sich Wartezeiten von bis zu drei Stunden. Die Rückmeldung und andere Verwaltungsvorgänge könnten durch den Chipkarteneinsatz als Studierendenausweis in Selbstbedienung durchgeführt werden. Damit käme es zu einer Entspannung während der Spitzenbelastungszeit im Studierendensekretariat.
Ein weiteres Ziel lag in der Verbesserung des Service für Studierende. Dieses Ziel ließ sich mit dem Ziel der Vereinfachung universitärer Prozesse verbinden, weil durch die Einführung von Vorgängen in Selbstbedienung eine größere zeitliche Flexibilität erreicht werden würde (der Studierende könnte sich unabhängig von den Öffnungszeiten des Universitätssekretariats rückmelden).
Ziele
Einführung einer Chipkarte als Studierendenausweis, um
- den Komfort für Studierende zu erhöhen
- Verwaltungsprozesse in Selbstbedienung durchzuführen
- eine Infrastruktur für eine "virtuelle Universität" zu schaffen.
Der neue Studierendenausweis sollte dann auch neben den herkömmlichen Nutzungsmöglichkeiten als
- Rabattgeber (Mensa, Museen, Konzerte, etc.)
- Bibliotheksausweis
- Ticket zur Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs
weitere Funktionen beinhalten.
Neben der geplanten
- Rückmeldung in Selbstbedienung
- Identifikation in Netzen (Internetzugang, Online-Datenbanken)
wären auch eine Anmeldung für Seminare und Prüfungen (digitale Signatur),
- Zutrittserlaubnis für Gebäude, Parkplätze, Laborräume
- Bezahlung geringer Beträge (Kopierer, Bibliotheksgebühren)
mit Hilfe der Chipkarte denkbar.

